Aktenzeichen 2 BvL 16/02

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RCNURNSQXLFHJ6XNZ3

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Bundesverfassungsgericht: 06.05.2004

Zur Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung des Art. 3 Nr. 9 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 322)

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