Aktenzeichen 1 StR 600/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180320B1STR600.19.0
RCN:
RCNUQ78JZ6WCUN9WS3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.03.2020

Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Bestimmung des Wirkstoffgehalts durch Schätzung

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