Aktenzeichen 4 StR 60/14

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RCNUQ36WAXHYF34BLC

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.12.2014

Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum im Strafverfahren wegen Betrugs und Untreue durch Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH: Voraussetzungen der Feststellungen zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen der Verletzten im Strafurteil im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des von einem dinglichen Arrest betroffenen Unternehmens

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