Aktenzeichen 1 BvR 2056/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rs20151110.1bvr205612
RCN:
RCNUMS29QA3DP9KKY3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 10.11.2015

Verfassungsunmittelbarer Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bzgl so genannter neuer Behandlungsmethoden bleibt auf Fälle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung beschränkt - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung und wegen Subsidiarität

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