Aktenzeichen IV ZR 10/11

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RCNULJDZSW26MJA4SZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.10.2012

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Voraussetzung einer Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien; unzulässige echte Rückwirkung hinsichtlich der Regelungen zum Gegenwert für beendete Beteiligungen; unangemessene Benachteiligung des ausgeschiedenen Beteiligten bei der Gegenwertberechnung sowie der Ausgestaltung des Gegenwerts als Einmalzahlung; Intransparenz der Gegenwertregelung

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