Aktenzeichen II ZR 142/14

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RCNUL2SDEZS4J8J3QH

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.06.2015

Kommanditgesellschaft auf Aktien: Voraussetzungen einer wirksamen Absage der auf ein Aktionärsverlangen einberufenen Hauptversammlung durch den Vorstand; Ausschluss einer Beschlussanfechtungsbefugnis des Vorstands

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