Nichtannahmebeschluss: Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes (juris: FluLärmG) unzulässig - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Darlegungslast bei der Rüge einer Verletzung gesetzgeberischer Schutzpflichten zur Risikovorsorge
Öffnen