Aktenzeichen 7 Qs 56/20

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RCNUHANZU5MU5Y44ZF

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 13.10.2020

Erlass eines Strafbefehls, Akteneinsichtsgesuch, Strafbefehlsantrag, Kostenfestsetzungsbeschluss, Post und Telekommunikation, Rücknahme des Antrags, Einstellung, Ermittlungsverfahren

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