Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, Art 137 Abs 3 WRV) durch überhöhte Anforderungen an die Willensbekundung über die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft - hier: Mitgliedschaft in einer Jüdischen Kultusgemeinde - Kundgabe der Religionszugehörigkeit "mosaisch" gegenüber der Meldebehörde im vorliegenden Fall hinreichend
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