Aktenzeichen 2 StR 534/12

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RCNUER9JGQCLCURUSX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.03.2013

Strafverfahren: Ablehnungsantrag gegen Revisionsrichter; Verbindung mit Gehörsrüge; Kenntnisnahme des Sach- und Streitstandes der Mitglieder eines Spruchkörpers durch den Berichterstatter oder eigenes Aktenstudium

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 534/12
Bundesgerichtshof, 2 StR 534/12, 14.03.2013.
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