Aktenzeichen 2 BvL 2/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:ls20141119.2bvl000213
RCN:
RCNUEJ5ZH5HHYYRM5W

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 19.11.2014

§ 23a Abs 1 S 1, Abs 3 S 1 SchulG SN 2004 partiell mit Art 28 Abs 2 S 1 GG unvereinbar und nichtig - Mitentscheidungsrecht kreisangehöriger Gemeinden für Schulnetzplanung auf Kreisebene erforderlich, soweit Grund- und Hauptschulen betroffen sind

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 04.03.2014

Normenkontrollverfahren bzgl § 23a Abs 1, Abs 3 S 1 SchulG SN 2004 (sächsische Schulnetzplanung) - hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Unzulässigkeit mangels Antragsbefugnis - keine Möglichkeit der Umdeutung oder eines eA-Erlasses von Amts wegen - Normenkontrollverfahren hindert fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvL 2/13
Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 2/13, 19.11.2014. Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 2/13, 04.03.2014.
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