Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG, wenn Tatverdacht lediglich auf bloßen Vermutungen oder vagen Anhaltspunkten beruht - hier: unrechtmäßige Durchsuchung bei Prokuristen eines Unternehmens wegen Verdachts der Bestechung von Amtsträgern durch Firmenangehörige
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