(Krankenversicherung - Hilfsmittel zur Vorbeugung vor oder zu einem (unmittelbaren oder mittelbaren) Ausgleich einer Behinderung (hier: Definitiv-Unterschenkelprothese einschließlich Prothesenfuß) - Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Anwendung des § 13 Abs 3a S 9 SGB 5 - Systemabgrenzung - Unterscheidung zwischen Krankheits- und Behinderungsbegriff)
Öffnen