Aktenzeichen XI ZR 501/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:120716UXIZR501.15.0
RCN:
RCNUCRNWDCWUR3WLNK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.07.2016

Widerruf von Haustürgeschäften: Nichtbeginn der Widerrufsfrist vor Abgabe der Willenserklärung des Verbrauchers; Ordnungsgemäßheit der Belehrung über das Widerrufsrecht bei verbundenem Geschäft zwischen einem Beitritt zu einer Fondsgesellschaft und einem Darlehensvertrag; Erfordernis einer gesonderten Unterschrift; rechtsmissbräuchliche Ausübung und Verwirkung des Widerrufsrechts

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 52/16
Bundesgerichtshof, VI ZR 52/16, 18.07.2017.
Az. 13 U 45/15
Oberlandesgericht Köln, 13 U 45/15, 10.02.2016.
Az. XI ZR 501/15
Bundesgerichtshof, XI ZR 501/15, 12.07.2016.
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