Aktenzeichen 2 BvR 463/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180503.2bvr046317
RCN:
RCNUCPKNJBLAG9PMZT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2018

Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots (Art 103 Abs 2 GG) durch Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Insiderhandels gem § 38 Abs 3 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in einem "Altfall", mithin bei Tatbegehung vor dem 02.07.2016 - keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch angeordneten Verfall - keine Verletzung des Willkürverbots

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17, 13.06.2018.
Az. 5 StR 532/16
Bundesgerichtshof, 5 StR 532/16, 10.01.2017.
Az. 2 BvR 463/17
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 463/17, 03.05.2018.
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