Aktenzeichen 5 StR 222/15

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ECLI:
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RCN:
RCNUBQ44KJ28ZW4FES

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.09.2015

Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe: Bewusstes Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem willkürlich ausgewählten unbeteiligten Opfer

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Verfahrensgang

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Az. 5 StR 222/15
Bundesgerichtshof, 5 StR 222/15, 15.09.2015.
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