Nichtannahmebeschluss: Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1 VwGO verletzt Klägerin nicht in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG - Vorliegen von Sachgründen für fachgerichtliche Verfahrensgestaltung - Zulässigkeit der gegen Aufhebungsbeschluss als Zwischenentscheidung gerichteter Verfassungsbeschwerde fraglich - Unzulässigkeit einer gegen etwaige zukünftige Grundrechtsverletzungen gerichteten Verfassungsbeschwerde
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