Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Anwendung der Stichtagsregelung des § 35 ZPOEG auf ein Umgangsrechtsverfahren, das zwar Dauerwirkung entfaltet, aber vor dem 31.12.2006 formell rechtskräftig abgeschlossen wurde - zur Berücksichtigung der MRK und der RSpr des EGMR bei der Auslegung der Grundrechte und der Verfassungsprinzipien des GG
ÖffnenAblehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines Umgangsrechtsverfahrens als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.