Aktenzeichen 1 StR 378/12

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RCNU7PZ7MAQ528WPYN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.11.2012

Räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung: Beutesicherung auf frischer Tat; gewaltsame Verhinderung der Durchsetzung des Fahrpreisanspruchs des Personentransportunternehmers

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