Aktenzeichen VIII ZB 57/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:010316BVIIIZB57.15.0
RCN:
RCNU6CXQQHLT7Y2JTK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.03.2016

Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Ersetzung der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum des angefochtenen Beschlusses durch die Unterschriften der Richter; Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

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