Aktenzeichen V ZB 58/11

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RCN:
RCNU5A35AXEP264PGC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.11.2011

Grundbucheintragungsvoraussetzung: Notwendiger Inhalt eines Urteils über die Bewilligung der Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts; Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt

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