Aktenzeichen 5 StR 611/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:100418U5STR611.17.0
RCN:
RCNU52CSE6X9Q5ZJYN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.04.2018

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit einer förmlichen Einziehung der beim Angeklagten sichergestellten Betäubungsmittelerlöse

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