Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2019
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Zustimmung der Bundesregierung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) nicht hinreichend substantiiert begründet (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG), mithin unzulässig
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