Aktenzeichen VIII ZR 135/08

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNTVHKJ4CC3P2G5U6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.06.2010

Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf: Bestimmung des besonderen Gerichtsstands des Erfüllungsortes

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