Aktenzeichen 5 P 9/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:260515B5P9.14.0
RCN:
RCNTVGQ3XLN27MVTM4

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 26.05.2015

Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG bei der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 9 Abs. 2 BPersVG

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