Aktenzeichen 2 StR 123/12

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RCNTTYV528SUGAK8MK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.05.2012

Ausspähen von Kundendaten an Geldautomaten im Auftrag unbekannter Dritter: Mittäterschaftlich begangene Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Computerbetrug bzw. Beihilfe hierzu

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