Aktenzeichen 3 StR 50/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:160621B3STR50.21.0
RCN:
RCNTTW9KPRYZ2ZVUN3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.06.2021

Strafverurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Bestimmtheit der Weisungen hinsichtlich ihres strafbewehrten Charakters

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