Aktenzeichen X ZR 51/09

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RCNTTVFHE42GERPUZ4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.06.2010

Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der Revisionsbeschwer des revisionsführenden Beklagten bei zwischenzeitlicher Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

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