Aktenzeichen 4 BGs 1/11

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RCNTQWL3VDJBHR5CMY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.01.2011

Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines in anderer Sache in Haft befindlichen Beschuldigten

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