Aktenzeichen 6 T 4933/16

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RCN:
RCNTQKYLCPZN3AD24B

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LG München II: Entscheidung vom 24.02.2017

Zur Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen mit Hilfe eines durch den Betroffenen beauftragten Anwaltes bei gleichzeitiger Betreuungsführung durch einen weiteren Anwalt

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 141/17
Bundesgerichtshof, XII ZB 141/17, 24.01.2018.
Az. 6 T 4933/16
LG München II, 6 T 4933/16, 24.02.2017.
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