Aktenzeichen IX ZB 11/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:021221BIXZB11.21.0
RCN:
RCNTQD7DLAUVCVEHML

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.12.2021

Zwangsvollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Aussetzung der Vollziehung eines vorinsolvenzlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Entscheidung über einen Restschuldbefreiungsantrag

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