Aktenzeichen VI ZR 551/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.01.2015

Berufungsverfahren: Berücksichtigung unstreitigen neuen Sachvortrags; Umfang der Darlegungslast des Schädigers hinsichtlich ersparter Fahrtkosten im Rahmen des Verdienstausfallschadens

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