Aktenzeichen AN 3 K 20.02700

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ECLI:
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RCN:
RCNTPDX8A7EDNJBUEY

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VG Ansbach: Urteil vom 12.07.2022

Anforderung eines Bauantrags, Verfahrensfreiheit eines überdachten Fahrradabstellplatzes, Abgrenzung zu Splittersiedlung

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