Aktenzeichen V ZR 250/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:210717UVZR250.15.0
RCN:
RCNTP4F5HBWVQNY59B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.07.2017

Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges Verschweigen der dem Verkäufer bekannten früheren Nutzung des Grundstücks; subjektiver Tatbestand der Arglist; sekundäre Darlegungslast des Verkäufers

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