Aktenzeichen V ZR 96/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060417BVZR96.16.0
RCN:
RCNTN47QJDXUTFV3AR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2017

Anhörungsrüge im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussersetzungsklage; Haftungsrisiko beim nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs auf Kosten eines einzelnen Wohnungseigentümers; Hinweis des Gerichts auf eine mögliche (eventuelle) Klageerweiterung

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.01.2017

Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten; Einräumung eines Sondernutzungsrechts an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 96/16
Bundesgerichtshof, V ZR 96/16, 06.04.2017. Bundesgerichtshof, V ZR 96/16, 13.01.2017.
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