Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in Konkurrentenstreit um richterliche Beförderungsstelle - hier Vorsitzendestelle am BSG - verstößt gegen Art 33 Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 GG - zur Dokumentationspflicht von Auswahlentscheidungen bei mehreren Beförderungsbewerbern