Aktenzeichen XII ZB 81/09

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RCNTMESDWK2NKDY6X4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.04.2010

Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der Elternrechte bei der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil wegen der beabsichtigten Auswanderung nach Mexico; Kindesanhörung durch den gesamten Beschwerdesenat und Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung

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