Aktenzeichen 5 StR 461/12

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RCNTMAG8FMY6TSU3UW

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.01.2013

Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge bei fehlerhafter Protokollierung des Selbstleseverfahrens; Auslegung eines Protokollvermerks

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