Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.10.2011
Nichtannahmebeschluss: Zur weiteren Anwendbarkeit von § 66 StGB nach Maßgabe der Gründe des Senatsurteils vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 ua) zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung
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