Aktenzeichen 1 BvQ 116/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201022.1bvq011620
RCN:
RCNTLTEXKFC6DX6C4X

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.10.2020

Eilantrag gegen schleswig-holsteinisches Beherbergungsverbot für Personen aus Corona-Risikogebieten (§ 17 Abs 2 CoronaVV SH 11) unzulässig

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