Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen Heilbehandlung: Statthaftigkeit bei irrtümlicher Bezeichnung der zugestellten Ausfertigung einer amtsgerichtlichen Entscheidung als einstweilige Anordnung; notwendige erneute Anhörung der Betroffenen im Beschwerdeverfahren
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