Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.11.2010
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens - hier: Verletzung der Grundrechte eines Ausländers aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 3 S 1 GG durch Ablehnung seines Habilitationsantrags - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch überlange Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahrens (hier: vier Jahre) - teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung