Aktenzeichen VI ZR 143/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.01.2014

Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer Herzklappenoperation: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich einer erfolgten Risikoaufklärung; Indizwirkung einer unterzeichneten Patienteneinwilligung für den Inhalt des Aufklärungsgesprächs

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