Aktenzeichen 2 BvR 408/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160310.2bvr040816
RCN:
RCNTH8FFQZR8HZS87M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2016

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei formwidriger und daher erfolgloser Einlegung eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs - hier: unzulässiger Antrag im Klageerzwingungsverfahren gem § 172 Abs 2, 3 StPO wegen Missachtung des Anwaltszwangs (§ 172 Abs 3 S 2 Halbs 1 StPO) - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

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