Aktenzeichen 1 StR 407/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:181218B1STR407.18.0
RCN:
RCNTFXNZUFNJ7P6BW4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.12.2018

Berücksichtigung einer vorläufig eingestellten Tat bei Strafzumessung und Einziehung

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