Aktenzeichen 1 StR 605/13

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RCNTFHUZJR3J7LZFR3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.03.2014

Strafverfahren: Zurückweisung von Beweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht nach Fristsetzung; rechtliches Gehör bezüglich Spezial- bzw. Erfahrungswissen des Gerichts

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.03.2014

Strafurteil: Widerspruch zwischen verkündeter Urteilsformel und schriftlicher Urteilsformel bei rechtlich einwandfreien Strafzumessungserwägungen

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