Aktenzeichen V ZB 193/10

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RCNTCR3ZX5N9UVND2W

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.01.2011

Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der Beschwer und Rechtswidrigkeitprüfung für ein Verwalterhandeln als Zulassungsgründe

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