Aktenzeichen 1 StR 577/13

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RCNTAJRCRVSXD8S4NE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2014

Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung: Strohmann als steuerpflichtiger leistender Unternehmer; Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuchsbeginn bei Einschaltung eines Tatmittlers; Erstellung der Buchführung durch ein Steuerbüro als Vorbereitungshandlung

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