Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch sofort vollziehbaren Widerruf einer ärztlichen Approbation sowie der Aufforderung zur Inverwahrungsgabe der Approbationsurkunde - Keine Rechtfertigung der sofortigen Vollziehbarkeit allein aufgrund der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung
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