Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.05.2014
Bauleistungsvertrag über die Errichtung eines Holzblockhauses: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug des Unternehmers mit der Fertigstellung; Entbehrlichkeit der Aufhebung eines unzulässigen Teilurteils in der Berufungsinstanz